Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er sowie diejenigen Personen, welche er mit diesem Vertrag mitbucht, a) gesund sind, b) an keiner ansteckenden Krankheit leiden, c) den Organisator bei Vertragsabschluss von eventuellen Krankheiten, welche die Veranstaltung beeinträchtigen könnten, informiert, d) den Organisator bei Vertragsabschluss über Krankheiten informiert, auf die während der Veranstaltung Rücksicht genommen werden muss, e) mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen können.

2) Eine Stornierung dieses Vertrages ist möglich, muss jedoch schriftlich und unter Bekanntgabe des Grundes erfolgen. Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Start verfällt die Anzahlung (in der Regel 30% des Kojenplatz); bei einem späteren Rücktritt beträgt die Stornogebühr 100 %. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.

3) Der Organisator/Skipper kann in folgenden Fällen vor Erbringung der vertragsmässigen Leistungen zurücktreten oder nach Erbringung vertraglicher Leistungen den Vertrag kündigen:
a) bis 2 Wochen vor Start bei nicht erreichen der ausgeschriebenen Teilnehmerzahl, sofern in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt wurde.
b) 4 Wochen vor den Starttermin, wenn sich herausstellt, dass trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Yacht oder das benötigte Material für den geplanten Termin nicht zur Verfügung stehen bzw. im Falle einer Havarie nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können. In beiden Fällen (a und b) wird Ihnen der eingezahlte Betrag umgehend zurückerstattet.
c) fristlos, wenn Sie den Weisungen des Schiffsführers/Organisators nicht Folge leisten und die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf jegliche Ersatzleistungen, auch nicht auf verfallene Flugtickets oder Reisekosten etc., sofern der Ausstieg nicht am vorgesehenen Zielort erfolgt.

4) Können die Veranstaltungsobjekte vom Organisator nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, so kann der Teilnehmer frühestens 72 Stunden nach vereinbartem Veranstaltungsantritt von diesem Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden alle einbezahlten Beträge zurückerstattet. Auf darüber hinaus gehende Forderungen wird vom Unterzeichner ausdrücklich verzichtet. Der Organisator ist jedoch berechtigt, andere, ausstattungsmässig ähnliche Veranstaltungsobjekte zu stellen. In diesem Falle gilt der Vertrag als erfüllt.

5) Die Haftung des Organisators ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ihm und seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann. Haftet der Organisator dennoch auf Grund grober Fahrlässigkeit, so ist seine Haftung insgesamt auf das Doppelte des vertaglich vereinbarten Törnpreises beschränkt.

6) Der Organisator ist haftpflichtversichert. Diese Versicherung deckt nicht das Risiko der Teilnehmer; es besteht keine Unfallversicherung und keine Versicherung für persönliche Gegenstände (Effekten). Wir empfehlen entsprechende Versicherungen für die Reise/Veranstaltung abzuschliessen. Für absichtliche oder grobfahrlässige Beschädigungen von Material durch den Teilnehmer haftet dieser selbst.
Alle Schäden, die durch Teilnehmer verursacht werden, müssen vom Verursacher getragen werden (z.B.: Beschädigung des Schlauchbootes, Lungenautomaten, Versenken des Aussenbordmotors, Verlieren von Winschkurbeln, Tauchlampe, Blei.....).

Bestimmungen zu Segeltörns

7) Sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schliessen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Mithilfe erwartet. Alle Crewmitglieder sind dazu angehalten, im Rahmen ihrer Fähigkeiten bzw. Fachkenntnisse bei der Bordroutine und anderen gemeinschaftlichen Aufgaben mitzuhelfen.

8) Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Teilnehmern unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnissse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrtroute massgebenden Umstände die Törnroute fest. Änderungen von geplanten Fahrtrouten und Zielen sind demgemäss vorbehalten.

9) Die Mitsegler sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so kann das zur vorzeitigen Beendigung Ihres Törns führen. Regressansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen. Im Übrigen sind Regressansprüche innerhalb 2 Wochen nach vereinbarter Beendigung des Törns schriftlich, unter der Vorlage aller notwendigen Belege, geltend zu machen.

10) Die Ausrüstung der Yacht wird auf ausdrücklichen Wunsch des Mitseglers in Betrieb genommen (Tauchflaschen, Dinghi, ...). Der Mitsegler erklärt ausdrücklich für die jeweiligen Ausrüstungsgegenstände die jeweiligen Berechtigungen (Tauchzertifikat, etc...) zu haben und haltet den Eigner, in jedem Falle, insbesondere im Falle eines Unfalles, schad- und klaglos.

11) Bei Antritt des Törns ist eine Bordkasse einzurichten, die von den Crewmitgliedern dotiert wird. Daraus werden Kosten wie Verpflegung, Hafengebühren, Klarierungskosten, Wasser, Endreinigung, etc... bezahlt. Der Skipper ist verpflegungsmässig frei zu halten. Der Mitsegler bestätigt mit seiner Unterschrift, dass keine mündlichen Vereinbarungen, welche diesem Vertragsinhalt widersprechen, getroffen wurden. Der Mitsegler ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile aus deren Nichtbeachtung gehen zu seinen Lasten. Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht vor rechtskräftiger Feststellung abgetreten werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen steht ausschliesslich derjenigen Person zu, die den Vertrag unterzeichnet hat und nicht den einzelnen Mitbuchenden. Für alle Streitfälle, welche nicht vor Ort geklärt werden können, gilt schweizerisches Recht und Gerichtsstand Basel als vereinbart. Sind einzelne Teile des Vertrages nichtig oder unwirksam, bleiben die davon unberührten Vertragsteile gültig. Nebenabreden oder Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Bestimmungen zum Tauchen und zu Tauchausbildungen

12) Tauchen mit Pressluft ist mit Risiken verbunden. Dekompressionskrankheit, Embolie oder andere druckbedingte Verletzungen, die eine Behandlung in einer Druckkammer erfordern, können eintreten.

13) Die Freiwasser-Tauchgänge, die zum Spass, zum Training und für eine Brevetierung erforderlich sind, können an Tauchplätz erfolgen, bei denen eine Druckkammer nicht zur Verfügung steht oder nicht sofort eingesetzt werden kann.

14) Schnorchel- und Gerätetauchen sind körperlich anstrengende Aktivitäten. Bei Kursen wie auch bei Spass-Tauchgängen ist eine körperliche Belastung vorhanden. Aus diesem Grund können Herzanfälle und Verletzungen auf Grund von Panik, Hyperventilation etc. nicht ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer ist sich dieser Risiken bewusst und trägt die alleinige Verantwortung über sein Handeln.